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Wegfall

Nebenkostenprivileg

Für Endverbraucher und insbesondere für Mieterinnen und Mietern entfällt die Kabel-TV-Pflicht. Dadurch ergeben sich für Euch tolle Möglichkeiten – die heiße Phase beginnt jetzt!

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Worum geht es?

Nebenkostenprivileg und Kabelfernsehen:
Was ändert sich für mich?

Spätestens ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“). Eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin ist nicht erforderlich.

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